Zweitwohnsitzsteuer als Schüler

Christian @, Freitag, 18.01.2008 (vor 5915 Tagen) @ MasterMarc

Hallo,
die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung ist noch kein Steuerbescheid. Nach den Vorgaben des BVerfG bist Du nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.
1. Abmelden der Nebenwohnung - so weit rückwirkend wie möglich - ist auf jeden Fall erforderlich, wenn Du diese Wohnung nicht mehr nutzt.
2. Die Steuererklärung enthält die Möglichkeit, anzugeben, dass die Nebenwohnung keine Zweitwohnung im Sinne des ZWStG ist. Das ist bei Dir der Fall. Also Sachverhalt entsprechend eintragen und das sollte es dann gewesen sein.
Gruß
Christian


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