zweitwohnungssteuer
Hallo Michaela,
ob die Berechnung der Steuer stimmt, kann ich nicht beurteilen, gehe aber mal davon aus, dass sie richtig ist.
Formaljuristisch ist diese Zweitwohnungsteuer nur schwer auszuhebeln - in BY (noch dazu als Ausländer) fast unmöglich. In Ordnung ist sie sicherlich nicht, denn ein Zimmer ist keine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt. Dies der BY Justiz klar zu machen, dürfte allerdings aussichtslos sein.
Möglichkeiten, dagegen vorzugehen bietet nur der Rechtsweg, und der führt in BY mit ziemlicher Sicherheit durch mehrere Instanzen. Man kann dabei:
1. die Wohnungseigenschaft des Zimmers in Frage stellen - eine grundsätzliche, bisher noch nicht abschließend geklärte Frage, und
2. sich an das Urteil des BVerfG von 2005 (da hat das BVerfG eine Menge Türen offen gelassen) anhängen, und versuchen über Art. 6 GG(hier vor allem auch Abs. 2) die Steuer zu kippen und
3. Grundsätzlich gegen die Satzung schießen, denn wenn sie an das Melderecht anknüpft, ist sie verfassungswidrig.
Ich halte das nicht für aussichtslos, aber auf einen Erfolg vor dem BVerwG möchte ich nicht unbedingt wetten.
Gruß
Christian
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mbartel,
21.01.2008
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