zweitwohnungssteuer

René ⌂ @, Montag, 21.01.2008 (vor 6436 Tagen) @ mbartel

Folgende Gedanken meinerseits:

1. Sind sie verheiratet> Wenn ja, sind sie fein raus, denn hierzu gibt es ein Grundsatzurteil, daß sich auf BVG beruht (Schutz der Ehe). Das besagt, daß die Steuer nicht von Verheirateten [außer Trennungsphase] erhoben werden darf, wenn der Nebenwohnsitz zur Einkommenserzielung dient. Das würde dann auf sie zutreffen.

2. Wenn sie nicht verheiratet sind, könnten sie ggf. selbiges anwenden, da der Artikel 6 GG nicht nur die Ehe schützt, sondern auch die Familie - und hier könnte man die Kinder voran schieben.

3. [url=http://zweitwohnsitzsteuer.de/>page=stadt&id=104]Tegernsee[/url] verwendet als Steuergrundlage den Wohnungsbegriff, es wird aber nicht definiert, was eine Wohnung genau ist. Hier ist durchaus Spielraum, insbesondere wenn es sich wirklich nur um ein "Zimmer" handelt.


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