Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS?
hallo,
bin bereits im juli 2005 aus meiner wohnung in nürnberg ausgezogen und habe erst im april 2006 einen brief erhalten. ich soll die daten für die wohnung angeben und anhand derer wird dann die zws berechnet. kann ich jetzt widerspruch einlegen> ist der zeitraum nicht zu lang - muss die stadt die steuer nicht in einem bestimmten zeitraum erheben> angeblich haben sie mir an die alte adresse was geschickt, aber bis juli kam dort definnitiv kein bescheid an. war zu der zeit noch schüler und hatte die zweitwohnung nur um dort zur schule zu gehen.erstwohnsitz hatte ich bei meinen eltern, bei denen ich nur ein zimmer hatte.
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- Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS? -
sunchyme,
10.04.2006
- Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS? - Yvonne Winkler, 10.04.2006