Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS?
Hallo,
wie auf diesen Seiten zu entnehmen ist, trat die Nürnberger Zweitwohnungssteuersatzung zum 1.1.2005 in Kraft. Auch nach bayerischem Kommunalabgabengesetz beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre.
Art. 13 BayKAG iVm § 170 Abs. 1 AO ist Ihr Freund. Das heißt, dass die Stadt Nürnberg bis 31.12.2008 rückwirkend bis 1.1.2005 zur Zweitwohnungssteuer veranlagen kann.
Gruß
Yvonne Winkler
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- Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS? -
sunchyme,
10.04.2006
- Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS? - Yvonne Winkler, 10.04.2006