Gibt es eine "Verjährung" bei der ZWS?

Yvonne Winkler @, Montag, 10.04.2006 (vor 6802 Tagen) @ sunchyme

Hallo,

wie auf diesen Seiten zu entnehmen ist, trat die Nürnberger Zweitwohnungssteuersatzung zum 1.1.2005 in Kraft. Auch nach bayerischem Kommunalabgabengesetz beträgt die Festsetzungsfrist vier Jahre.
Art. 13 BayKAG iVm § 170 Abs. 1 AO ist Ihr Freund. Das heißt, dass die Stadt Nürnberg bis 31.12.2008 rückwirkend bis 1.1.2005 zur Zweitwohnungssteuer veranlagen kann.

Gruß
Yvonne Winkler


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