ZWS ohne "richtige" Wohnung?

Christian @, Freitag, 01.02.2008 (vor 6533 Tagen) @ aennchen543

Hallo Anna,
zwei Dinge vorab:
1. Deine finanziellen Verhältnisse spielen für die Erhebung der ZWSt keine Rolle.
2. Ob ein „rückwirkendes Abmelden“ in Weimar möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Es spielt aber auch keine Rolle, denn Deine Nebenwohnung in Weimar ist keine „Zweitwohnung, die innegehabt wird“.
Zur Sache:
Bei dem „Schreiben“ der Stadt dürfte es sich um einen Steuerbescheid handeln. Unangenehme ist da, dass Du „trotz zweimaliger Aufforderung“ angeblich keine Steuererklärung abgegeben hast. Da hilft nicht anderes, als Widerspruch einzulegen, denn das von Dir als Nebenwohnung genutzte Zimmer im Haushalt Deiner Eltern hast Du zu keinem Zeitpunkt innegehabt. Damit besteht für Dich keine Steuerpflicht. Eine Satzungsbestimmung, die denjenigen, der mit Nebenwohnung im Stadtgebiet gemeldet ist, als "Inhaber" einer Zweitwohnung fingiert, verstößt in deinem Fall gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit.
Gleichzeitig solltest Du Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Zweitwohnungsteuerbescheid beantragen.
Gruß
Christian


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