ZWS für 1,5 Monate (!) rückwirkend in Kempten
Hallo liebes Forum,
vielleicht kann mir jemand direkt von euch weiterhelfen; die reine Recherche in alten Forenbeiträgen führte leider noch nicht zu meiner Erleuchtung. Dazu schildere ich kurz meine Situation:
Ich war bis zum 14.02.2006 in Kempten unangemeldet wohnhaft, d.h. ich hatte weder einen Zweit-, noch einen Erstwohnsitz dort gemeldet. Bekanntlich hat Kempten seit dem 01.01.2006 eine Zweitwohnsitzsteuer eingeführt und nun trudelte vergangene Woche urplötzlich ein Schreiben bei mir ein: Ich hätte doch nach Feststellung der Stadt bis zum 14.02.2006 in Kempten gewohnt und meine Meldung sei gemäß Melderegister nicht erfolgt.
Im Weitern werde ich in dem Schreiben an die Meldepflicht erinnert sowie darauf hingewiesen, dass bei einer terminlichen An- und Abmeldung die ehemalige Wohnung als Zweiwohnsitz erfasst wird und eine Zweitwohnsitzsteuer festgesetzt wird (welche’ Automatismus… ist der überhaupt rechtlich Zulässig>). Zum Thema Zweitwohnsitzsteuer wird mir erklärt, dass diese für Wohnungen anfällt, die melderechtlich als Nebenwohnungen erfasst sind oder (!) zu erfassen wären.
Nun soll ich bitte die Steuererklärung ausfüllen und zurücksenden.
Wohl gemerkt – in dem Schreiben geht es vordergründig nicht darum, mich wegen einer nicht erfolgten Meldung anzuprangern (das mag’ ja vielleicht im nächsten Schritt kommen, sobald ich die Zweitwohnsitzsteuer abgedrückt habe…), denn im kompletten Schreiben steht nicht der Mietbeginn. Es scheint wirklich nur um die Erhebung der Zweitwohnsitzsteuer für 1,5 Monate zu gehen, was über den Daumen gepeilt maximal 30 Euro sein dürften… auf Nachfrage, wie sie denn zu der Annahme kommen, dass ich bis zu dem Tag in Kempten gewohnt haben würde, bekam ich als Antwort, dass hätte eine Nachfrage beim Vermieter ergeben...
Ich vermute der einfachste Weg wird die Ausfüllung des Formulars sein und den Minimalbetrag abzudrücken. Was mich allerdings interessieren würde – und hier bin ich auf die Erfahrung von anderen Forenmitgliedern und Experten angewiesen:
Ist es zu überlegen und überhaupt machbar, für den fraglichen Zeitraum meinen Hauptwohnsitz rückwirkend nach Kempten zu verlagern> Klar, damit würde ich einen Fehler bei der Meldegeschichte eingestehen und könnte Bußgeld kassieren, was es in Anbetracht von rund 30 Euro nicht wert ist. Aber auf der anderen Seite frage ich mich: Erkenne ich jetzt die Geschichte an und drücke ordentlich die 30 Euro ab, bekomme ich dann als nächstes ein Schreiben von der Meldebehörde und darf denen noch einmal Geld „spenden“> Was sagt ihr dazu> Ist eine rückwirkende Erhebung überhaupt rechtlich zulässig> Die Satzung der Stadt (http://www.kempten.de/zweitwohnungssteuer.html) sagt dazu nichts.
Ich bin für jeden sinnvollen Tipp und Beitrag dankbar!
Grüße
Nomade (was die Wohnsitz- und Länderwechselrate der letzten sechs Jahre gut widerspiegelt)
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- ZWS für 1,5 Monate (!) rückwirkend in Kempten -
Nomade,
01.02.2008
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Christian,
01.02.2008
- ZWS für 1,5 Monate (!) rückwirkend in Kempten - Nomade, 04.02.2008
- ZWS für 1,5 Monate (!) rückwirkend in Kempten -
Christian,
01.02.2008