ZWS für 1,5 Monate (!) rückwirkend in Kempten

Christian @, Freitag, 01.02.2008 (vor 6140 Tagen) @ Nomade

Hallo Nomade,

1. Die verfassungswidrige Kemptener Satzung ist zum 1. 1.2006 in Kraft getreten. Für die Zweitwohnungsteuer interessiert der Zeitraum davor also überhaupt nicht. Für Dich ergibt sich aus der Satzung eine Steuerpflicht von 2 Monaten.
2. Ich habe an anderer Stelle die Kemptener Satzung als eine der schlechtesten in der Bundesrepublik und als Rache eines Parteifreundes am OB bezeichnet. Dazu stehe ich auch heute noch. Allerdings ist Justitia in BY in dieser Beziehung auf beiden Augen blind und es bedarf wohl einer Bundesexekution, um in BY auf dem Gebiet der ZWSt Recht und Ordnung herzustellen. Dazu: Bajuwaren - im völkerkundlichen Lexikon definiert als widerspenstiger Volksstamm am Fuß der Alpen mit ausgeprägtem Hang zur Xenophobie.
3. Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf eine Nebenwohnung ist kein Automatismus und im Grundsatz rechtswidrig - so hat das BVerfG schon bei mehreren Verfassungsbeschwerden entschieden. Aber das interessiert in BY keine Sau.
4. Unter dem Gesichtspunkt der „Ruhe und des Friedens“ ist natürlich die Entrichtung der ZWSt für 2 Monate das geringste Übel - die rückwirkende Erhebung ist übrigens bis zu vier Jahren zulässig.
5. Ganz streng genommen kann melderechtlich nichts passieren, denn eigentlich ist die Verwaltung an das Steuergeheimnis gebunden. Ansonsten wäre es durchaus denkbar, dass das Einwohnermeldeamt zusätzlich eine Geldbuße verhängt. Die andere Variante wäre eine Klage beim Verwaltungsgericht und dann der Weg durch die Instanzen - für € 40,00>
Gruß
Christian

PS: Ich würde auch wegen eines geringeren Betrags klagen - allein schon wegen des dreisten kommunalen Verhaltens.


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