ZWS als Selbständige/ Freiberuflerin

Christian @, Montag, 11.02.2008 (vor 6064 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,
das könnte schon allein deswegen klappen, weil eine juristische Person nicht wohnen kann und Du die Wohnung bei dieser Konstruktion nicht innehättest. Diesbezüglich hat das BVerwG schon mal gegen eine Kommune entschieden (BVerwG Urteil vom 27. 9. 2000 - 11 C 4. 00). Aber "Ärger" kann die Stadt Baden -Baden trotzdem machen, obwohl die Satzung der Stadt bezüglich der Definition der Zweitwohnung korrekt ist.
Gruß
Christian


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