Umsiedlung des 1. Wohnsitzes in die Schweiz
1. Ist das Auto am Hauptwohnsitz zu melden.
2. Besteuert die Zweitwohnungsteuer keine Erträge, sondern nur den Aufwand, der im Innehaben einer weiteren Wohnung als der Erstwohnung zum tragen kommt.
3. Sozialversicherungsabgaben haben mit der Zweitwohnung nichts zu tun, sondern hängen am Arbeitsverhältnis.
Sie werden in Deutschland keine Zweitwohnung haben, da sie keine Erstwohnung dort haben werden.
YW
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- Umsiedlung des 1. Wohnsitzes in die Schweiz -
steven,
13.02.2008
- Umsiedlung des 1. Wohnsitzes in die Schweiz - Yvonne Winkler, 13.02.2008