Zweitwohnsitzsteuer für Ferienwohnungen

dotwin85 @, Samstag, 16.02.2008 (vor 6377 Tagen)

Hallo!

Ich habe in den letzten Jahren insgesamt 4 Ferienwohnungen erworben, die mir zu 50% gehören. Die anderen 50% gehören meinen Eltern.

Alle 4 Ferienwohnungen stehen das ganze Jahr Feriengästen zur Verfügung, eine Selbstnutzung ist teilweise vertraglich ausgeschlossen, teilweise nicht. Im Höchstfall sind wir allerdings ca. 14 Tage im Jahr selbst in der Wohnung.

Alle Wohnungen befinden sich in verschiedenen Urlaubsorten, die zwischen 1 1/2 und 8 1/2 Autostunden von unserem Wohnort entfernt liegen.

In 3 der 4 Orte müssen wir Zweitwohnsitzsteuer zahlen (ist ja alleine vom Namen her schon merkwürdig: es heißt ja schließlich Zweitwohnsitzsteuer und nicht Dritt-, Viert-, oder Fünftwohnsitzsteuer).

Außerdem müssen wir in den einzelnen Orten einen pauschalen "Jahreskurbeitrag" zahlen - und zwar pro Person in voller Höhe !!!

Das dreisteste ist, dass die Gemeinden von unseren Gästen dann auch noch einmal den kompletten Kurbeitrag kassieren, so dass sie an uns also dreimal verdient haben (Zweitwohnsitzsteuer, Jahreskurbeitrag für uns Eigentümer sowie Kurbeitrag der einzelnen Gäste).

Ist diese ganze Steuererhebung so rechtens oder gibt es erfolgversprechende Möglichkeiten sich dagegen zur Wehr zu setzen>

So habe ich z.B. vor kurzem gehört, dass die Erhebung einer Zweitwohnsitzsteuer in manchen Fällen ungültig ist.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion