Zweitwohnsitzsteuer für Ferienwohnungen

Christian @, Samstag, 16.02.2008 (vor 6377 Tagen) @ dotwin85

Hallo,
erstens heißt es richtig „Zweitwohnungsteuer“. Diese Seite heißt nur deswegen „zweitwohnsitzsteuer.de“, weil die Bezeichnungen „Zweitwohnungsteuer“ und „Zweitwohnungssteuer“ schon vergeben waren. Mit Wohnsitzen hat diese Steuer überhaupt nichts zu tun. Per Definition ist eine Zweitwohnung jede weitere Wohnung, die jemand für seinen persönlichen Bedarf oder den seiner Familie neben seiner Erstwohnung innehat. :-)
Zweitens sind wir hier nicht so die richtigen Experten für echte Zweitwohnungen. Aber so viel lässt sich verbindlich sagen: Nur wenn die „Eigennutzung“ völlig ausgeschlossen ist, darf auf keinen Fall eine Zweitwohnungsteuer erhoben werden. Alles andere sind Grenzfälle, die sich nur aus der jeweiligen Satzung erschließen.:-|
Drittens kann ich zur Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer in Deinem Fall keine Aussagen machen, weil mir die Kommunen unbekannt sind. Und die Satzungen - nach denen sich die Rechtmäßigkeit bewerten lässt - können von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sein.:-|
Viertens: Die meisten - genauer gesagt fast alle - Zweitwohnungsteuersatzungen sind verfassungswidrig - ich kenne nur eine einzige, die ich für rechtmäßig halten würde. Aber deswegen einen grundsätzlichen Rechtsstreit anzufangen wäre sicherlich interessant. Im Endeffekt ist allerdings ein Ergebnis wie beim Hornberger Schießen zu erwarten: Viel Lärm (vor Gericht), eine Umformulierung der Satzung und die Erhebung der ZWSt geht weiter. :-D
Fünftens ist die Frage ob Kurbeitrag und Zweitwohnungsteuer nebeneinander erhoben werden dürfen, gerichtlich ziemlich eindeutig geklärt - sie dürfen. Schon allein deswegen, weil es zwei völlig unterschiedliche Abgaben sind. ;-)
Sechstens: Ob der Jahreskurbeitrag in Deinem Fall berechtigt ist, kannst Du nur der jeweiligen „Kurbeitragssatzung“ entnehmen. Wenn Du die Zweitwohnungsteuer rechtmäßig zahlen musst, ist vermutlich auch die Erhebung der Kurtaxe rechtmäßig. :-( Da bleibt allenfalls die Höhe fraglich.
Siebtens: Dass bei den Gästen dann nur die Kurtaxe noch mal abkassiert wird, ist von der Gemeinde schon fast ein als nobel zu bezeichnender Zug - die meisten könnten die Zeitwohnungsteuer auch bei den Gästen erheben.:-)
Noch Fragen>
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion