ZWS München Ummeldung

Christian @, Dienstag, 19.02.2008 (vor 6003 Tagen) @ soleo

Hallo,
selbstverständlich muss das Datum des Umzugs angegeben werden. Da ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.
Aber normalerweise hinterfragt beim Einwohnermeldeamt keine Sau das Datum. Kann man also halten wie man will. Einfach ummelden, so als ob der Umzug gestern gewesen wäre. Kann allenfalls dazu führen, das für Oktober bis Februar für zwei Wohnungen Zweitwohnungsteuer gezahlt werden muss/soll. Das wäre die pragmatische Lösung.
Auch eine Meldung zwei Monate rückwirkend dürfte unproblematisch sein, denn das ist die Zeit, nach der man sich spätestens ummelden muss. Muss man halt nur gut begründen. So eine Art Kompromiss.
Man kann es aber auch mit den „ehrlichen“ Daten versuchen - ist auf jeden Fall der richtige/ehrliche Weg und muss nicht unbedingt gleich zu einem Bußgeld führen, besonders dann nicht, wenn das Personal am Einwohnermeldeamt gut drauf ist.. Und ehrlich währt bekanntlich am längsten>:-)
Was den Steuerbescheid angeht: Da kommt erst Mal ein Fragebogen zur Steuererklärung und danach kommt irgendwann der Steuerbescheid. Aber der kommt bestimmt.
Noch Fragen>
Gruß
Christan

PS:
Hatte ich schon gesagt, dass die Münchener Zweit(=Neben)wohnungsteuersatzung m.E. nicht nur verfassungswidrig ist sondern auch zu den bösartigsten gehört>


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