ZWS-Augsburg

Christian @, Sonntag, 02.03.2008 (vor 6162 Tagen) @ Kathrinchen83

Hallo Kathrin,
ich hoffe, die rückwirkend erworbene Staatsbürgerschaft hinterlässt keine bleibenden Schäden. So genau kann man das ja nie wissen.
Augsburg ist bestimmt nicht die einzige Stadt, die immer noch auf Bezahlung besteht - da flüstert in Bayern der Wind ein falsches Lied.
Neue Gerichtsurteile, die in Bayern (vielleicht) Eindruck machen könnten, gibt es nicht. Die verfassungswidrige Spruchpraxis der Bayer. V-Gerichtsbarkeit (V=Verwaltung) dürfte zumindest bis zu Entscheidungen des BVerwG bzw. des BFH Bestand und den Segen der Regierung haben. Die wollte das alles nicht so, unternimmt aber auch nichts dagegen.
Für Dich gilt aber, falls es nicht schon zu späte ist: Wenn Du den Rechtsweg nicht „weiterschreitest“ wird der Steuerbescheid rechtskräftig und das Geld ist flöten -
Gruß
Christian


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