ZWS-Augsburg

Christian @, Montag, 03.03.2008 (vor 6161 Tagen) @ Kathrinchen83

Hallo Kathrin,
ich kenne Deinen Bescheid für die Nachzahlung nicht.
Von Haus aus traue ich den Kommunalverwaltungen keinen Millimeter. Auf eine telefonische Auskunft würde ich mich nicht einlassen wollen.
Wenn im Bescheid kein Vermerk steht wie „ Dieser Bescheid ist vorläufig… „ o.ä. sofort Widerspruch einlegen. Ist das nicht mehr möglich, weil bereits abgelehnt, sofort Klage einreichen. Sonst ist das Geld flöten.
Gruß
Christian


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