ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Picknicker @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 5957 Tagen)

Hallo liebes Forum,

leider stellt sich bei meiner ZWS-Pflichtigkeit als unverheirateter und nichtselbstständiger Arbeitnehmer in München keine Frage.
Seit 2004, also weit vor der ZWS-Einführung, habe ich in München eine Wohnung angemietet, in der ich mich aber nur sehr selten aufhalte (ist aber billiger als ständig im Hotel zu übernachten). Auch bin ich in München bisher nicht (gar nicht!) gemeldet.
Obendrein ist die Einführung der ZWS in 2006 irgendwie total an mir vorbeigegengen, aber Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht.

Nun würde ich gerne "richtig" dort hinziehen und mich natürlich auch regulär dort mit Erstwohnsitz anmelden wollen, befürchte jedoch eine sofortige Nachberechnung der ZWS für die letzten beiden Jahre, da der Mietvertrag offensichtlich aus 2004 ist.

Hat von Euch vielleicht jemand Erfahrungswerte, wie "eng" die das auf dem Einwohnermeldeamt übllicherweise sehen> Strenggenommen könnte sich der Sachbearbeiter beim Datum ja auch "verguckt" haben ;)

Vorab vielen Dank.

Gruß,
Picknicker


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