ZWS in München - Wie weit rückwirkend?

Christian @, Dienstag, 04.03.2008 (vor 6450 Tagen) @ Picknicker

Hallo Picknicker,
was bitte hat das Melderecht und das Anmelden einer Wohnung beim Einwohnermeldeamt mit der Zweitwohnungsteuer zu tun.
Wenn Du morgen zum Einwohnermeldeamt gehst und Dich dort mit bestem Gewissen als neu zugezogen mit alleiniger (oder Hauptwohnung) in München meldest, wird dort kein Mensch (auch Angestellte im öffentlichen Dienst sind Menschen) und kein Meldezettel danach fragen, ob Du vielleicht schon länger (unangemeldet) in München gelebt hast. Weder der Mietvertrag noch die Bestätigung des Vermieters sind erforderlich.
Ansonsten, eine Belastung mit der Zweitwohnungsteuer ist in München rückwirkend ab Inkrafttreten der Satzung möglich.
Was ich nicht ganz verstehe ist Deine Bemerkung: „leider stellt sich bei meiner ZWS-Pflichtigkeit als unverheirateter und nichtselbstständiger Arbeitnehmer in München keine Frage“. Die Zweitwohnungsteuer als aufwandsteuer richtet sich nach dem Innehaben von mehr als einer Wohnung und nicht nach dem Familienstand oder der (Art der) Erwerbstätigkeit oder sonst was. Alles andere ist Betrug. Und das wissen die Verantwortlichen auch ganz genau.
Nur das Innehaben einer weiteren Wohnung kann gem. BVerfG die Zweitwohnungsteuerpflicht auslösen. Und ob Du jemals eine Zweitwohnung in München hattest, kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Christian


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