BFH entscheidet über Aussetzung der Vollziehung
Inzwischen ist beim BFH ein Verfahren anhängig, das die Aussetzung der Vollziehung des Zweitwohnungssteuerbescheids für Studenten mit Erstwohnsitz bei den Eltern betrifft.
Beim Finanzamt bzw. der Stadt/Gemeinde sollte in entsprechenden Fällen die Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung des BFH beantragt werden.
Das FA Berlin erkennt entsprechende Anträge derzeit an.
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Tommi,
06.03.2008
- BFH entscheidet über Aussetzung der Vollziehung - Christian, 06.03.2008