BFH entscheidet über Aussetzung der Vollziehung

Christian @, Donnerstag, 06.03.2008 (vor 6140 Tagen) @ Tommi

Hallo Tommi,
danke für die Info.
Aber so wie manche Kommunen gestrickt sind, kommt da als Argument glatt: Das geht uns nichts an. „Unser“ VG hat da anders entschieden. Die regionale Beschränktheit geht über alles.
Gruß
Christian


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