Auslandssemester und nicht abgemeldet?

barcardi @, Sonntag, 09.03.2008 (vor 6301 Tagen)

Hallo,

seit 2006 ich mich mit der Stadt MD über die ZWS. Ich habe im Veranlagungszeitraum ein Auslandssemester absolviert. In der Zeitwar die Wohnung nicht bewohnt, allerdings hab ich mich für das halbe Jahr nicht abgemeldet.

Meine Frage:

Macht es Sinn das anzubringen oder wird der Verstoß gegen das Meldegesetz härter geahndet als die gesparte ZWS>

Gruß barcardi>


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