Aufsichtsbehörde (Sachsen-Anhalt)
Hallo Bjoern,
na klar gibt es die Pflicht zur Dienstaufsicht - aber die kollidiert mit dem Wunsch nach Behaglichkeit.
Man benötigt keine weiteren Nachweise. Das BVerfG hat Satzungen, die an das Melderecht anknnüpfen, bereits für nichtig erklärt. Das interessiert weder das Innenmisterium NRW (Genehmigungsbehörde) noch den Landtag RLP (Landesgesetzgeber). Unterstützt wird diese Haltung vom Präsidenten des Deutschen Bundestages (Verfassungsorgan!). Auch der RP Düsseldort hält sich da vornehm zurück.
Nein, es führt wohl in einem zur BRD verkommenden Staat (O.H.) kein Weg an der ordentlichen Gerichtsbarkeit vorbei. Erst wenn, vermutlich das BVerfG, die ZWSt bei fingierter Erstwohnung für verfassungswidrig erklärt und expressis verbis verboten hat, wird sich vielleicht etwas ändern. Politiker sind von sich aus dazu scheints unfähig.
Trotzdem sollte man die Verantwortlichen nerven.
Gruß
Christian
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Bjoern,
01.04.2008
- Aufsichtsbehörde (Sachsen-Anhalt) - Christian, 01.04.2008