ZWS Bremen

Yvonne Winkler @, Sonntag, 06.04.2008 (vor 6540 Tagen) @ timosen

Hallo Timossen,

Ich werde den Einspruch auf jeden Fall schicken, auch
» wenn es deiner Meinung nach zu keinem Erfolg führen wird...den Weg über
» die Klage würde ich mir gerne ersparen, da dieser Vorgang sicherlich auch
» mit Kosten verbunden sein wird, somit hätte ich im Falle des Scheiterns
» noch mehr an der Backe.

Einen Widerspruch zu machen, wenn man nicht zu klagen bereit ist, ist sinnlos. Da kann man es gleich lassen, denn die Stadt wird nicht von sich aus dem Widerspruch stattgeben. Das wäre komplett gegen ihre Interessen und die machen gegenwärtig noch blind.

Notwendige Angaben sind zu machen. Eine Einzugsermächtigung würde ich nicht erteilen, denn dann wird eingezogen, egal ob man das Verfahren ruhend stellt oder nicht.

» Okay, anscheinend werden die Begriffe unterschieden. Man könnte also auch
» sagen ich war in Bremen mit der "Nebenwohnung" gemeldet anstatt mit der
» Zweitwohnung>

Wenn man präzise mit der Begrifflichkeit umgeht, muss man sagen, dass man in Bremen mit Nebenwohnung gemeldet ist, in Bremerhaven mit Hauptwohnung.

Im Bereich der Zweitwohnungsteuer wird aus der melderechtlichen Hauptwohnung die Erstwohnung und aus der melderechtlichen Nebenwohnung die Zweitwohnung.
So einfach ist das und wenn man das sauber trennt, gibt es auch kein Wohnungsgewurstel.

So, ich hoffe, das war klärend.

YW


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