News: Einkommensfreigrenze für die ZWS in Bayern

René ⌂ @, Sonntag, 13.04.2008 (vor 6049 Tagen)

In Bayern ist die Diskussion um die Zweitwohnungsteuer im vollen Gange. Seit dem 1.8.2004 können die bayrischen Kommunen Zweitwohnungstuersatzungen beschließen - und davon machten insbesondere die großen Kommunen gebrauch. München, Nürnberg, Augsburg, Freising, Fürth - und nicht selten zielen diese Satzungen nicht mehr auf Besserverdienende, die sich gute Ferienwohnungen leisten können, sondern hauptsächlich auf Studenten und Pendler. Nun will die CSU wieder ein Stück zurückrudern und zumindest die Geringverdiener von der Steuer befreien. Als Freigrenze schwebt ihr dabei 25.000 Euro und erwartet von den Gemeinden, entsprechende Ausnahmeregelungen in den Satzungen zu verankern - und falls dies nicht passieren wird, in einem Landesgesetz diesen Passus zu verankern.

Mit dieser Position wird sich nun endlich einmal auf politischen Boden mit der Steuer befaßt - und nicht wie bisher üblich ausschließlich auf dem juristischem. Nun muß diesem Parteibeschluß nur noch Taten folgen (siehe auch Merkur Online).


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