ZWS auch ohne Miete

Christian @, Mittwoch, 16.04.2008 (vor 6321 Tagen) @ Lotte

Hallo Lotte,
was spielt die Bemessungsgrundlage denn für eine Rolle, wenn Du überhaupt nicht steuerpflichtig bist> Du nutzt ein Gästezimmer als Nebenwohnung, ohne darüber die uneingeschränkte Verfügungsgewalt zu haben. Das ist keine Zweitwohnung! Basta!
Oder soll die Frage bedeuten, dass Du bereit bist, der Stadt Essen ohne rechtliche Grundlage Geld in den Rachen zu werfen>
Gruß
Christian


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