Apartement = ZWS???

Christian @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen) @ tinowl

Hallo Tino,
wer sich wo wie zu melden hat, ergibt sich aus den Meldegesetzen – bitte auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn dann noch Fragen sind, bitte hier stellen.
Ob Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, richtet sich u.a. nach der Satzung der Stadt, in der Du dienstlich tätig sein wirst. Eine Zweitwohnung wirst Du so wie es klingt, auf jeden Fall innehaben.
Zu Einkommensteuerangelegenheiten bitte einen Steuerberater o.ä. befragen. Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nicht viel zu tun. Vom Grundsatz her dürftest Du mit der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung aber keine Probleme haben.
Bei doppelter Haushaltsführung lässt sich die Zweitwohnungsteuer im Allgemeinen problemlos als Werbungskosten absetzen.
Bei der Konstellation Nebenwohnung wegen Kinderbetreuung am Ort der Familienwohnung ist es allemal überlegenswert im Fall der Fälle die Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer nicht hinzunehmen. Das schreit nach Artikel 6 GG.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

Und wie immer – damit keiner glaubt ich resigniere: Wohnsitz in all seinen Spielarten ist hier fehl am Platz. :-D


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