Apartement = ZWS???

tinowl @, Samstag, 19.04.2008 (vor 6260 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

danke für das Feedback - ich denke, da habe ich neue Ansätze. Was ich noch nachfragen möchte: Was besagt Artikel 6 GG>

Gruss
Tino

» Hallo Tino,
» wer sich wo wie zu melden hat, ergibt sich aus den Meldegesetzen – bitte
» auf der Startseite im Menü unter „Hauptwohnung“ nachlesen. Wenn dann noch
» Fragen sind, bitte hier stellen.
» Ob Zweitwohnungsteuer anfällt oder nicht, richtet sich u.a. nach der
» Satzung der Stadt, in der Du dienstlich tätig sein wirst. Eine
» Zweitwohnung wirst Du so wie es klingt, auf jeden Fall innehaben.
» Zu Einkommensteuerangelegenheiten bitte einen Steuerberater o.ä. befragen.
» Das hat mit der Zweitwohnungsteuer nicht viel zu tun. Vom Grundsatz her
» dürftest Du mit der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung aber keine
» Probleme haben.
» Bei doppelter Haushaltsführung lässt sich die Zweitwohnungsteuer im
» Allgemeinen problemlos als Werbungskosten absetzen.
» Bei der Konstellation Nebenwohnung wegen Kinderbetreuung am Ort der
» Familienwohnung ist es allemal überlegenswert im Fall der Fälle die
» Veranlagung zur Zweitwohnungsteuer nicht hinzunehmen. Das schreit nach
» Artikel 6 GG.
» Noch Fragen>
» Gruß
» Christian
»
» Und wie immer – damit keiner glaubt ich resigniere: Wohnsitz in all seinen
» Spielarten ist hier fehl am Platz. :-D


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