Zweitwohnungssteuer Dortmund

Christian @, Sonntag, 20.04.2008 (vor 6323 Tagen) @ der Dortmunder

Hslla zuschuh,
ja, ja, die Dortmunder mit ihrer verfassungswidrigen Satzung (hat das BVerfG zumindest festgestellt). Sie können es nicht lassen.
Vorab: Gemeldet/abgemeldet ist eine Nebenwohnung. Diese ist ein Zimmer bei den Eltern, über das Du nicht verfügst/das Du nicht innehast. Dies teilst Du dem Dortmunder Kassen- und Steueramt freundlich aber bestimmt mit. Das ist in Ziffer 23 der „Erklärung zu Zweitwohnungsteuer“ so vorgesehen. Bloß nicht zu viel Aufwand – die können zufrieden sein, wenn Du in etwa schreibst: „Ich hatte und habe in Dortmund keine Zweitwohnung inne. Bei der Nebenwohnung handelt es sich um einen Raum in meinem Elternhaus, wie sie aus dem Melderegister unschwer erkennen können. Dass ich diesen Raum nicht innehabe, entspricht auch der allgemeine Lebenserfahrung, wie z.B. das VG Gelsenkirchen mehrfach in rechtskräftigen Entscheidungen festgestellt hat.“
Wollen die Dortmunder mehr wissen, sollen sie sich gefälligst selbst an Deine Eltern wenden – die Beweispflicht liegt bei der Stadt.
Beim Ausfüllen der Erklärung musst Du aufpassen, denn in dem Formular wird unlauter und frech davon ausgegangen, dass jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung sei - ist es aber nicht. Eine Nebenwohnung ist auch nicht unbedingt ein Neben-(Zweitzwohnsitz. Außerdem ist es nach der verfassungswidrigen Dortmunder Satzung genau anders –Zweitwohnungen dürfen danach nicht besteuert werden, weil sie nach dem Melderecht nur Nebenwohnungen sind.
Dann heißt es warten. Stelle Dich darauf ein, dass Du u.U. vor Gericht ziehen musst, denn Steuergegenstand der Dortmunder Satzung ist das Nutzen einer Nebenwohnung und nicht das Innehaben einer Zweitwohnung. So sind die Satzungsnormen und auch deswegen sind sie verfassungswidrig. Das muss aber noch ein Gericht feststellen, das auch bei den Dortmunder wirkt. Das BVerfG dürfte da nicht reichen.:-(
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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