Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Yvonne Winkler @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen) @ Ennepeströter

Es kommt natürlich auf die Satzung an, aber für die Dritt -und Viertwohnung, sprich Wohnwagen, dürfte bei einer Zweitwohnungsteuersatzung schon denklogisch keine Steuerpflicht entstehen.


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