Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?
Es kommt natürlich auf die Satzung an, aber für die Dritt -und Viertwohnung, sprich Wohnwagen, dürfte bei einer Zweitwohnungsteuersatzung schon denklogisch keine Steuerpflicht entstehen.
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Ennepeströter,
22.04.2008
- Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ? - Christian, 22.04.2008
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Yvonne Winkler,
22.04.2008
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