Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?
Liebe Yvonne,
was ist bei einer kommunalen Satzung schon denklogisch> Aber - BVerfG einmal ein bisschen verändert: Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung ...
Es gibt also keine Dritt-, Viertwohnung usw. - nur Zweitwohnungen . Wer mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie neben seiner Erstwohunung innehat, treibt damit steuerbaren Aufwand.
Aber das sind allgemeine Dinge - solange man die Satzung nicht kennt, lässt sich über die Steuerpflicht nicht viel sagen.
Grußü
Christian
gesamter Thread:
- Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ? -
Ennepeströter,
22.04.2008
- Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ? - Christian, 22.04.2008
- Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ? -
Yvonne Winkler,
22.04.2008
- Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ? - Christian, 22.04.2008