Mehrfach Zweitwohnsitzsteuer bezahlen ?

Christian @, Dienstag, 22.04.2008 (vor 6257 Tagen) @ Yvonne Winkler

Liebe Yvonne,
was ist bei einer kommunalen Satzung schon denklogisch> Aber - BVerfG einmal ein bisschen verändert: Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung ...
Es gibt also keine Dritt-, Viertwohnung usw. - nur Zweitwohnungen :-D . Wer mehr als eine Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf oder den seiner Familie neben seiner Erstwohunung innehat, treibt damit steuerbaren Aufwand.
Aber das sind allgemeine Dinge - solange man die Satzung nicht kennt, lässt sich über die Steuerpflicht nicht viel sagen.
Grußü
Christian


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