Aufwand
Hallo Bjoern,
es ist wie immer im richtigen Leben.
Die Aufwandsteuer soll einen Aufwand für den persönlichen Lebensbedarf erfassen. Die Verwendung finanzieller Mittel für einen derartigen Aufwand indiziert wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Für die Zweitwohnungsteuer ist durch das BVerfG festgelegt, wie diese Leistungsfähigkeit demonstriert wird. Nämlich durch das Innehaben von mehr als einer Wohnung. Das haben einige, wenige Obergerichte ganz offensichtlich noch nicht begriffen, wenn sie auf die Nebenwohnung als alleinigen Steuergegenstand abheben.
Fraglos könnte eine Nebenwohnungsteuer (= Steuer auf das Nutzen einer Nebenwohnunug) auch als Aufwandsteuer verstanden werden – genau so wie eine Steuer für das Tragen einer Robe durch den Richter. Ich zitiere abgewandelt das OVG NRW:
„Der für das als Tragen einer (blauen>) Robe erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung zusammensetzt.“
Da sollte die Stadt Münster die Herren doch mal beim Wort nehmen. Passt letztlich für alles, was Geld kostet – das ist ja der Charme einer Aufwand- oder Verbrauchsteuer.
Gruß
Christian
Was die Großschreibung angeht: Tue es der deutsche Sprache zuliebe – sie ist gebeutelt genug.
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