Zweitwohungssteuer Köln

Christian @, Donnerstag, 24.04.2008 (vor 6313 Tagen) @ Momo

Hallo Momo,
wer hat keine Probleme mit der Stadt Köln – selbst die Stadt selbst nicht.
Was Du zurücksenden sollst, ist vermutlich die „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“. Da hast Du natürlich Recht, dass die „knappe“ Terminsetzug durch die Stadt ziemlich unverschämt ist.
Um die Stadt ein bisschen zu ärgern, solltest Du in einem netten Brief um Terminverlängerung bitten, da „der Sachverhalt schon ziemlich weit zurückliegt und Du deswegen nicht fristgerecht antworten kannst. Bis die Stadt sich zu einer Antwort aufrafft, hast Du - vielleicht – ein paar Monate gewonnen und die Sache hat sich – noch „vielleichter“ – von alleine erledigt. Zumindest dürfte sie dann aber leichter zu erledigen sein. Hilfreich könnte es sein, wenn Du in diesem Schreiben darauf hinweist „Eine Zweitwohnungsteuerpflicht hat für mich zu keinem Zweitpunkt bestanden. Bei der fraglichen Nebenwohnung handelte es um ein Zimmer in der elterlichen Wohnung. Eine Wohnung, die meine Eltern seit 2002 selbst nicht mehr nutzen, wie Sie durch eine Überprüfung des Melderegisters leicht selbst feststellen können. Ich bin seinerzeit wohl irrtümlich davon ausgegangen, dass sich mit dem Auszug und der Abmeldung meiner Eltern auch meine Nebenwohnung erledigt hätte.“
Ansonsten: Die Stadt Köln braucht Dein Geld dringend, um es an anderer Stelle zu verheizen. Sie wird sich, wenn Sie Dir denn antwortet, auf den absurden Standpunkt stellen, dass Du für die Zeit, in der Du in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst, auch zweitwohnungsteuerpflichtig bist. So steht es übrigens auch in der Satzung:
"Zweitwohnung ist jede Wohnung, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung dient."
Noch Fragen>
Gruß
Chrisitian


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