Zweitwohungssteuer Köln

Bjoern @, Donnerstag, 24.04.2008 (vor 6313 Tagen) @ Christian

für welchen zeitraum will köln eigentlich die zws haben> verjährung>>

und wäre es nicht einfacher, vom eigentümer der betreffenden wohnung eine bestätigung abzufordern, dass du diese wohnung weder entgeltlich noch unentgeltlich nutzt ... und schon ist der tatbestand der zweitwohnung nicht erfüllt

es ist dann offensichtlich, dass hier lediglich eine falsche angabe im melderegister der stadt köln zu korrigieren ist


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