Fragen über Fragen zur ZWS?????

Christian @, Sonntag, 27.04.2008 (vor 6087 Tagen) @ zippo2030

Hallo Ralph,
Mainz als Erst- und München als Zweitwohnsitz übersetze ich mal mit: In Mainz mit Haupt- und in München mit Nebenwohnung gemeldet.
Eine Nebenwohnung ist gem. Münchener Satzungswillkür aber mit dem Segen des Bayer. VHG („V“ steht für „Verwaltungs“) per ordre de Mufti eine Zweitwohnung. Dürfte bei Dir sogar sachlich richtig sein.
Dass Du nur 25 % Deiner Zeit in München verbringst, ist für die Steuerbemessung unerheblich.
Von der Zweitwohnungstuer könntest Du nur loskommen, wenn nicht Du sondern Deine Freundin die Wohnung innehätte - was bei dem Mietvertrag natürlich nur schwer plausibel zu machen ist.
Interessant ist für die Steuerbemessung noch, ob die Freundin in München mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet ist. Da könnte man ggf. was machen.
Für die vermietete Eigentumswohnung in München fällt keine Zweitwohnungsteuer an
Gruß
Christian


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