Fragen über Fragen zur ZWS?????

Christian @, Montag, 28.04.2008 (vor 5841 Tagen) @ zippo2030

Hallo Ralph,
es ist natürlich misslich gegen eine Zweitwohnungsteuer zu argumentieren, wenn jemand mehr als eine Wohnung innehat.
Von Haus aus ist die Münchener Satzung erst Mal verfassungswidrig, was sich unter Umständen schon recht bald herausstellen könnte. Möglich wäre auch, dass die zukünftige Minderheitspartei im Bayer. Landtag in ihrer Panik noch beschließt, dass in Bayern die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bei einem Einkommen von 25.000 EURO (brutto/netto, monatlich/jährlich>) beginnt. In beiden Fällen besteht die nicht unbegründete Hoffnung, dass das Interesse der Stadt an der Zweitwohnungsteuer dann schlagartig nachlässt. Da könnte sich ein Widerspruch schon lohnen, denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass man sein Geld wieder bekommt – auch wenn man mehr als eine Wohnung innehat. Wenn es denn gelingt, den Widerspruch so lange offen zu halten.
Nicht uninteressant wäre es auch, auf weniger als 50% zu plädieren. Der Streit könnte sich auch lange hinziehen und die Stadt hat fast keine Möglichkeit, eine wie immer geartete Behauptung, dass Du weniger als 50% der Wohnfläche „innehast“ zu erschüttern. Denn für Deine Freundin ist es die "alleinige Wohnung" - von der Nutzung und (>) von der rechtlichen Vefügungsgewalt her. Da könnte sich ein Widerspruch allein schon deswegen lohnen, weil die „Steuerlast“ gemindert wird. Außerdem könnte man den Widerspruch so lange wie möglich offen halten (siehe oben). Das ginge dann zu wie am Basar. :-) Stadt will 50%, Du bietest 0 ... usw.
Man kann natürlich auch das Angebot der Stadt auf 50% annehmen, zahlt so lange es die Zweitwohnungsteuer in München gibt und hat seine Ruhe. Unter „sportlichen“ Gesichtspunkten ist das natürlich gleichbedeutend mit Kapitulation vor kommunaler Willkür.:-D
Deine Entscheidung – beim Widerspruch gibt es genügend Vorschläge, die man getrost abkupfern kann.
Gruß
Christian


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