ZWS in Halle? - Wann? Unter welchen Bedingungen? Wieviel?

Christian @, Freitag, 16.05.2008 (vor 6428 Tagen) @ Franzi

Hallo Franzi,
wenn du Dich nicht vorwiegend in Halle aufhältst - und das ist bei dir ja der Fall - ist in Halle Deine Nebenwohnung. Melderechtlich ist das in Ordnung.
Ob Du in der Wohnung in Halle Mieterin, Eigentümerin Untermieterin oder sonst was bist, ist ziemlich egal. Wenn Du das Zimmer im Haus Deiner Mutter - also Deine melderechtliche Hauptwohnung - nicht innehast, was ja wohl der Fall sein wird, entsteht mangels Erstwohnung keine Stuerpflicht. Zumindest in Halle ist das so, denn das dortige VG hält sich an die verbindlichen Vorgaben des BVerfG.
Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS
» Wieso nicht von "Wohnsitzen" reden>>>
Weil es in diesem Zusammenhang schlicht und ergreifend falsch ist.:-D


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