Widerspruch gg ZWS-Bescheid Nürnberg

slapnbg @, Freitag, 16.05.2008 (vor 6035 Tagen)

Hallo,
nach einigen Wochen Warten habe ich jetzt netterweise den Bescheid über die
Zweitwohnungssteuer erhalten.
Bis zu Beginn des nächsten Monats habe ich die Möglichkeit Widerspruch zu erheben.
Auch wenn ich es damit nur hinauszögern würde, käme mir das schon entgegen.
Welchen Grund kann ich dafür angeben>

Weiter würde mich interessieren wie verfahren wird, wenn ich als jetztiger Student weder
BaföG noch Kindergeld erhalte. Von Nichts kann ich ja auch nichts zahlen.
Muss/Kann der Betrag dann in Raten abgezahlt werden>

Danke für Infos

Nils


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