Zweitwohnsitzsteuer in Leipzig und Dresden

TT @, Mittwoch, 24.05.2006 (vor 6518 Tagen) @ Thomas Weihermüller

» Hallo Thomas Weihermüller,
»
» Und natürlich wird die Steuer rückwirkend zum 01. Januar
» festgesetzt werden.

Natürlich ist etwas anderes. Das ist allenfalls rechtmäßig.

Solange die Rechtswirksamkeit der Satzung nicht angefochten wird bleibt das auch so. Wird der 1. Kläger wohl tun, denn wer Geld hat, diese Steuer zu bezahlen, hat auch Geld für den Rechtsweg und muss sich nicht in Dresden mit Hauptwohnung anmelden.

TT


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