planlos...bitte helft mir!!!

Christian @, Mittwoch, 02.07.2008 (vor 6021 Tagen) @ hanna

Hallo Hanna,
... wer immer strebend sich bemüht ...;-) .
1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.Das bedeutet für mich:
Das Melderecht spielt keine Rolle. Üblicherweise ist die Haupt- oder alleinige Wohnung dann am Ausbildungsort, weil der Auszubildende sich dort vorwiegend aufhalten dürfte. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und –praktikabilität und wohl auch, weil es den Tatsachen entspricht, wäre bei den Eltern dann die Nebenwohnung zu melden. Dazu auf der Startseite bitte im Menü bei „Hauptwohnung nachlesen.
2. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Das bedeutet für mich:
Entscheidend sind die Wohn- und Lebensverhältnisse am Tag der Antragstellung. Das dürfte bei Dir der derzeitige Heimatwohnort sein. „Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt“ ist in meinen Augen leicht daneben, aber im Endeffekt läuft es auf das Melderecht hinaus.
3. Da diese Maßnahme eine bundesweite Einrichtung und für Auszubildende gedacht ist, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist, dürfte es so oder so keine Probleme bei der Gewährung/Zahlung der Beihilfe geben.
Wenn doch: Ggf. hier wieder melden.
4. Weiß es hier in der Weite des Netzes jemand genau>
Gruß
Christian


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