planlos...bitte helft mir!!!

Bjoern @, Donnerstag, 03.07.2008 (vor 5767 Tagen) @ hanna

Hallo,

melderechtlich korrekt würdest du dich verhalten, wenn du deine überwiegend benutzte Wohnung zur Hauptwohnung erklärst.

wenn deine Ausbildung so angelegt ist, dass du ne 5-Tage-Woche hat und einen Jahresurlaub von ca. 30 Tagen ... dann hälst du dich überwiegend in München auf. folglich wäre München auch deine Hauptwohnung.
elegante Nebenfolge für dich: keine ZWS

Nachteil: deine bisherige Kommune verliert einen Einwohner und damit eine nicht unerhebliche Minderung der Finanzzuweisungen des Landes. evt. könnte es Auswirkungen auf Versicherungen von dir haben; und es könnte Probleme geben, falls du eine doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt abrechnen wolltest (sofern das überhaupt in deinem Fall ginge)

hinsichtlich BAB musst du dir keine Gedanken machen. an deinem jetzigen Wohnort gibst du die entsprechenden Anträge ab; und wenn die dann der Meinung sind, sie wären nicht zuständig, so sind die Behörden kraft Gesetz verpflichtet, die Anträge an die zuständige Behörde weiterzuleiten (§ 16 (2) SGB I)
aus eigener Erfahrung: jeder Sachbearbeiter prüft als allererstes, ob er überhaupt zuständig ist ;-)


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