Klage gegen Steuerbescheid ZWS Köln?

Christian @, Dienstag, 08.07.2008 (vor 6107 Tagen) @ Peterle Unseriös

Hallo "Peterle",
es geht hier nicht um Wohnsitze sondern um das Melderecht – und das ist eindeutig.
Bitte hier im Menü unter „Hauptwohnung“ lesen. Danach müsste die seriöse Erkenntnis dämmern, dass der Wunsch nach Beibehalten des Wahlrechts kein Grund zur Meldung mit Nebenwohnung ist. Somit stehst Du mit beiden Beinen in der ausgelegten Fußfalle, wenn Du das den Behörden auch noch so schreibst. Einer Antwort darauf bedarf es gar nicht. Der Bedienstete im Kassen- und Steueramt der Stadt Köln wird – wenn überhaupt – zufrieden geschmunzelt haben.
Ansonsten:
- Klagen,
- Ruhen des Verfahrens beantragen,
- gleichzeitig bei Stadt Köln mit Hinweis auf die Klage Aussetzung des Vollzugs beantragen, wird der abgelehnt, klagen.
Gruß
Christian


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