ZWS Köln / Kinderzimmer im Elternhaus / Zusammenfassung

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 5861 Tagen) @ Fritz Hammer

Solange die Studenten Bafög beziehen, ist das Einkommen der Eltern für die PKH nicht nachzuweisen, denn dank der Förderbedürftigkeit ist nicht mit mehr Einkommen zu rechnen.

Hat jedenfalls noch nie jemand von mir verlangt.

Das VG Magdeburg und das OVG Magdeburg gewähren keine PKH,
denn für die ist die Rechtslage nicht strittig, sondern sonnenklar (pro Verwaltung).

Man hätte mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung der Prozesskostenhilfe vorgehen müssen.

Für meine Mandanten lohnte das bisher nicht, da sie alle am Ende ihres Studiums waren und spätestens bei der nächsten PKH Prüfung als Vollverdiener alles hätten zurückgewähren müssen.

Aber rechtens ist es nicht, den Rechtsweg für Bedürftige auf diese Art zu beschneiden!


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