ZWS Köln / Kinderzimmer im Elternhaus / Zusammenfassung

Christian @, Donnerstag, 10.07.2008 (vor 5763 Tagen) @ Fritz Hammer

Hallo Fritz,

herzlichen Dank für die ausführliche Darstellung. Wird bestimmt dem einen oder anderen helfen.

Was den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung betrifft: Da müsste man sich den VG Beschluss Köln 21 L 1842/07 vom 11. Februar 2008 mal näher ansehen, woran die Ablehnung gelegen hat. Es ist auch nicht absolut sicher, ob die Stadt Köln da nicht wieder fantasiert, und der Beschluss um eine andere Angelegenheit geht. Herr Schlaucher vertut sich da anscheinend gerne. Hätte sich evtl. doch rentieren können, vor Gericht zu ziehen. „Öffentliches Interesse“ besteht schließlich nicht nur darin, dass der Bürger zahlt – auch der Schutz vor verfassungswidrigen Eingriffen ist im „öffentlichen Interesse“.

Interessant die Einschätzung (wohl des VG Köln), dass der Ausgang des/der Verfahren vor dem BVerwG „völlig offen“ sei.

Was das falsche Aktenzeichen - 21 L 1842/07 - des Düsseldorfer Urteils angeht: Wohl eine Freudsche Fehlleistung, denn der Beschluss des VG Köln 21 L 1842/07 vom 11. Februar 2008 dürfte der Stadt geringfügig sympathischer sein.

Schön auch zu den wichtigen Entscheidungen den „bereinigten“ Text des BVerwG zu lesen. Einige Städte, die den alten Text als Beweis ihrer Auffassung hochgejubelt hatten, sehen in dem neuen Text lediglich eine völlig belanglose Äußerung des BVerwG.

Hinweis für Leser aus RLP, M-V und dem Einzugsbereich der VG Düsseldorf und Halle:
Dort dürften die VG in der Angelegenheit Aussetzen der Vollziehung wohl „verbraucherfreundlicher“ entscheiden.

Gruß

Christian


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