Zweitwohnsitz bei Praktikum?

René ⌂ @, Samstag, 27.05.2006 (vor 6977 Tagen) @ Sarah

» Muss ich dann überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden>

Es ist abhängig vom jeweiligen Meldegesetz. In Sachsen brauchst du eine zweite Wohnung nicht melden, wenn du sie nur für eine Dauer von 6 Monaten inne hast. In NRW sind es 2 Monate. Also wird es abhängig sein vom Ort, wo du dein Praktikum absolvierst.


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