Zweitwohnsitz bei Praktikum?
Hallo Sarah,
ein Blick auf die Städteliste dieser Seite oder direkt hier
[link=http://hh.juris.de/hh/gesamt/ZwWoStG_HA.htm]
[/link]
erleichtert die Rechtsfindung. Nach meiner Lesart gibt es in der Hamburger Satzung keine Definition dessen, was "auf Dauer" bedeutet. Danach würde ich davon ausgehen, dass mehr als eine Besuchszeit auch eine Meldepflicht nach sich zieht, 6 Monate allemal.
Gruß
Yvonne Winkler
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Sarah,
27.05.2006
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27.05.2006
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- Zweitwohnsitz bei Praktikum? - Yvonne Winkler, 29.05.2006
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29.05.2006
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René,
27.05.2006