Hauptwohnung in Magdeburg- Nebenwohnung in Hamburg (6 Wo ca)

Christian @, Freitag, 18.07.2008 (vor 5908 Tagen) @ Squall Leonhart

ob eine ZWSt-Pfl überhaupt entstehen kann, hängt davon ab, wann Du Dich mit Nebenwohnung an/-abmeldest
Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.
Gruß
Christian


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