ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Enrico, München, Mittwoch, 31.05.2006 (vor 7021 Tagen)

Die Rechtmäßigkeit der ZWS wird doch durch »örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern« begründet.
Diese Rechtmäßigkeit wäre ja durch meinen Hauptwohnsitz in der selben Stadt ausgehebelt, da ich ja hier ohne hin schon Steuern bezahle.

Gibt es hierzu Ausnahmen >
Oder §§ >>>


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