ZWS für 2te Whg. in der selben Stadt ?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 01.06.2006 (vor 6540 Tagen) @ Enrico

Hallo Enrico,

die ZWS ist eine örtliche Aufwand und Verbrauchsteuer. Sie besteuert eine besondere finanzielle Leistungsfähigkeit, die sich darauf gründet, dass einer sich zwei Wohnsitze leisten kann. Keine Ausnahme, wenn die Zweitwohnung zur eigenen Nutzung dient und nicht der Einnahme aus V+V.
Keine §§, die mir dazu einfielen. Die Stadt München besteuert explizit auch den Fall (Hauptwohnsitz München, Nebenwohnsitz München).

Gruß
Yvonne Winkler


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