ZWS Koeln "Hoteladresse" im neuen Wohnsitz

Christian @, Dienstag, 19.08.2008 (vor 6186 Tagen) @ Naomi

Hallo Naomi,
das mit der Nebenwohnung passiert ganz schnell. Ein JA auf die Frage „behalten sie die Wohnung in Köln bei>“ - und schon ist es passiert. Dann hat man, ehe man es sich versieht, in Köln eine Zweitwohnung an der Backe.
Die genauen Meldedaten sind insofern wichtig, weil nach der Kölner Satzung nur volle Kalendermonate zählen. Beispiel: Wenn die Nebenwohnung in Köln am 29.11. abgemeldet wurde, wird der November nicht mehr berechnet. Erfolgte die Abmeldung am 30.11., zählt der November mit.
Bei Dir zählen die hier meist vorgebrachten Argumente nicht, denn Du hattest wohl beide Wohnungen inne.
Meine Empfehlung:
Warte mit der Abgabe der Erklärung, bis Du von der Stadt eine Erinnerung bekommst. Wenn die sich fast drei Jahre Zeit lassen, müssen sie auch warten können. Wenn der Steuerbescheid dann da ist, hast Du die Wahl: Zahlen oder vor dem Verwaltungsgericht klagen. Bei zwei, höchstens vier Monaten Zahlungspflicht ginge es bei einer Klage nur ums Prinzip. Ob Du Dir das antun willst, kannst Du Dir noch überlegen. Mit viel Glück erklärt das BVerwG Satzungen vom Typ der Kölner generell für verfassungswidrig. Aber darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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