Hauptwohnung München ZWS in Trier
Hallo,
so wie es klingt, wirst Du Dich ich vorwiegend in München aufhalten. Damit wäre in Trier eine Meldung mit Nebenwohnung korrekt und erforderlich (Meldegesetz).
Da die Trierer Satzung an das Melderecht anknüpft, wäre die Nebenwohnugn eine Zweitwohnung und damit steuerpflichtig. Allerdings hat der Trierer Satzungstyp in Rheinland-Pfalz erhebliche Probleme, weil das dortige OVG solche Satzungen für verfassungswidrig befunden hat.
Abgesehen davon dürfte das Interesse an der ZWSt in Trier derzeit nicht (mehr) besonders groß sein, denn das eigentliche Ziel hat die Stadt schon erreicht.
Trier verlangt 10% der Nettokaltmiete.
Gruß
Christian
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Alewienna,
20.08.2008
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