Hauptwohnung München ZWS in Trier

Christian @, Donnerstag, 21.08.2008 (vor 5819 Tagen) @ Alewienna

Der Ablauf.
1. Du meldest Dich gemäß Meldegesetz mit Nebenwohnung in Trier (am besten nicht vor dem 2.10. - dann zählt der Oktober nicht mehr für die Stuerpflicht).
2. Das Bürgeramt gibt das an das Kassen- und Steueramt weiter.
3. Das Kassen- und Stueramt fordert Dich auf, eine Steuererklärung abzugeben und setzt danach die Höhe der Steuer gem. der Nettokaltmiete der Nebenwohnung fest.
4. Die Steuer wäre dann vierteljährlich zu zahlen (wenn Du nicht dagegen klagst).
Gruß
Christian


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